Unsere Tarife
Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH ist der regionale Energieversorger vor Ort.
Mit unserer Erfahrung bieten wir die Möglichkeit, die benötigte Energie zu beziehen.
Haushaltskunden können im Netzgebiet der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden.
Aktuell bieten wir unser Produkt RegionalGas für Neukunden außerhalb des Netzgebiets der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH an.
Gewerbekunden bis maximal 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch können im Netzgebiet der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden, mit einem Verbrauch über 10.000 Kilowattstunden pro Jahr setzen sich bitte telefonisch oder per Email mit unserem Vertrieb in Verbindung.
Für alle Kunden in Freising
Die Grundversorgung
- Auftrag Grundversorgung pdf 0.6MB
Jeder Haushalt hat einen Anspruch auf Grundversorgung. Diese wird vom Grundversorger, dem Energieversorgungsunternehmen welches, die meisten Kunden im Netzgebiet mit Erdgas versorgt, geliefert. Gesetzliche Grundlage ist die Grundversorgungsverordnung. Die Grundversorgung stellt sicher dass jeder Haushalt von der ersten Minute an mit Erdgas versorgt wird, sofern nicht vorab ein anderer Versorgungsvertrag wirksam angemeldet wurde. Die Bedingungen, Preise und ergänzenden Bedingungen bei der Grundversorgung werden vom Grundversorger entsprechend der Grundversorgungsverordnung festgelegt und veröffentlicht. Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist jederzeit mit einer kurzen Frist von zwei Wochen möglich.
Preisblatt ab 01.04.2024 / 01.01.2024
Preisblatt ab 01.07.2023
Preisblatt ab 01.01.2023
Die Ersatzversorgung
Zudem stellt der Grundversorger die Ersatzversorgung sicher, falls ein anderes Energieunternehmen seine Versorgung unerwartet einstellt.
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i. S. d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate zu den öffentlich bekannt gemachten Konditionen der Ersatzversorgung.
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.04.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.04.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.03.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.03.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.02.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.02.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.01.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.01.2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.12.2023 pdf 0.1MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.12.2023 pdf 0.1MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.11.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.11.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.10.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.10.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.09.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.09.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.08.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.08.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.07.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.07.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.06.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.06.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.05.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.05.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.04.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.04.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.03.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.03.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.02.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.02.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung ohne registrierende Leistungsmessung ab 01.01.2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Ersatzversorgung mit registrierender Leistungsmessung ab 01.01.2023 pdf 0.2MB
ErdgasPlus
- Auftrag Erdgas Plus ab 01.04.2024 pdf 1.1MB
Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH bietet Erdgaskunden das Produkt ErdgasPlus ab 01.01.2024 an.
Damit sind Sie unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch jederzeit optimal versorgt. Zur Belieferung mit ErdgasPlus ist es notwendig, einen Lieferantrag auszufüllen.
Die Zuordnung zu den Preisstufen erfolgt je nach Verbrauch pro Jahr automatisch mit der Abrechnung.
Die genannten Preise gelten nur im Netzgebiet der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH.
ErdgasPlus gültig ab 01.04.2024 |
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Preisstufen | Stufe I bis zu 28.000 kWh | Stufe II bis zu 100.000 kWh | Stufe III bis zu 600.000 kWh |
Arbeitspreis | 11,16 Cent/kWh | 10,91 Cent/kWh | 10,77 Cent/kWh |
Grundpreis | 11,90 Euro/Monat | 17,85 Euro/Monat | 29,75 Euro/Monat |
Sie beinhalten die gesetzlich festgelegte Energiesteuer in Höhe von derzeit 0,55 Ct/kWh, die Konzessionsabgabe in Höhe von derzeit 0,03 Ct/kWh, den CO2-Preis für den Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz in Höhe von derzeit 0,816 Ct/kWH, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, das Netzentgelt und die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung in der jeweils gültigen Höhe sowie die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, derzeit 19 %. Ändern sich die Steuersätze, ändern sich auch die Bruttopreise entsprechend (Stand 01.04.2024).
Für alle Kunden außerhalb von Freising
RegionalGas
- Auftrag RegionalGas ab 01.04.2024 pdf 1.1MB
Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH bietet Ihnen mit RegionalGas die Möglichkeit, auch über die Grenzen des Freisinger Netzgebietes hinaus Erdgas zu beziehen.
Werden Sie Kunde der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Die Preise sind transparent, alle Steuern und Abgaben sind bereits enthalten.
Durch eine kurze Mindestvertragslaufzeit und kurze Kündigungsfristen sind Sie beim Erdgasbezug flexibel.
Das Angebot gilt nicht bundesweit, aber für einige Netzgebiete außerhalb von Freising. Wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner.
RegionalGas | ||
gültig ab 01.04.2024 mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh |
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Arbeitspreis | 10,86 | Cent/kWh |
Grundpreis | 12,90 | Euro/Monat |
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten folgende Preisbestandteile, die gesetzlich festgelegte Energiesteuer in Höhe von derzeit 0,55 Ct/kWh, die Konzessionsabgabe in der jeweils gültigen Höhe, den CO2-Preis für den Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz in Höhe von derzeit 0,816 Ct/kWh, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, das Netzentgelt und die Entgelte für Messtellenbetrieb und Messung in der jeweils gültigen Höhe sowie die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, derzeit 19 %. Ändern sich die Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend (Stand: 01.04.2024).